Der Papierkram

Während nun alle auf den Tieflader warten, kümmern wir uns noch um den Papierkram. Da ist die Frage, was muss man eigentlich tun, wenn man ein Schiff kauft. Beim Auto braucht man ein neues Nummernschild, eine Versicherung. Aber wie ist das bei einem Schiff?

Eigentlich bräuchten wir gar nichts tun, aber (Achtung, die Wahrheit kommt immer nach dem ‚aber‘!) in der Praxis empfiehlt sich doch so einiges:

Der Bootsschein

Auf Seeschifffahrtsstraßen brauchen Sportboote kein Nummernschild, auf Binnenschifffahrtsstraßen jedoch schon (siehe Infoblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) . Als Kennzeichen verwendet ein Sportboot normalerweise die Nummer des Internationalen Bootsscheins, den man dazu natürlich beantragen muss. Dies geht beim DSV, dem Deutschen Seglerverband. Das ist zwar keine Behörde, aber die Antragsformulare sind genauso prächtig!

Da das Kennzeichen nur auf Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich ist, brauchen wir es erst einmal nicht am Schiff anbringen.

Zusätzlich gilt der Bootsschein auch als Eigentumsnachweis, was wohl besonders im Ausland von Vorteil sein soll. Rein praktisch hat uns danach in Dänemark oder Schweden noch nie jemand gefragt, aber wer weiß, wo wir mit Lorrikeet noch hinkommen…

Haftpflicht-Versicherung

Was ist schlimmer als der Tod? – Ein Abend mit einem Versicherungsvertreter! An diesen Spruch mussten wir denken, als wir auf die Suche nach einer Versicherung gingen. Die normale Haftpflichtversicherung deckt das Risiko eines Bootseigentümers nicht mit ab, also muss eine Bootshaftpflicht her.

Was kann man für Unheil mit einem Sportboot anrichten? Lassen wir unserer Phantasie freien Lauf:

  • Ein anderes Schiff rammen oder besser gleich versenken,
  • Einen Anleger rammen
  • Eine Tonne rammen
  • Ein anderes Schiff beliebiger Größe und Ladung zur Kursänderung zwingen, das dadurch einen Unfall erleidet
  • Ein Handwerker, der sich bei Arbeiten am Schiff verletzt
  • Das Schiff brennt ab und das Nachbarboot oder die Lagerhalle gleich mit
  • Gewässerschäden

Ok, lassen wir das. Offensichtlich ist eines der wichtigsten Kriterien für eine Haftpflichtversicherung die maximale Versicherungssumme.

Die Kaskoversicherung

Nun hier gilt das übliche: mit Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung, Vollkasko oder Teilkasko? Hinzu kommen das Fahrtgebiet, der Trailer, das Beiboot, die Lagerung im Winter, das Kranen im Frühjahr und Herbst, Bergung und Schlepphilfe.

Der Vereinsstander

Als Mitglied eines Segelvereins ist es Ehrensache einen Vereinsstander zu haben und den ständig zu setzen. Die Seemannschaft sagt sogar, es sei Pflicht.  Zumindest theoretisch braucht es dazu einen Standerschein, der einem das Recht gewährt, dies auch zu tun. Da unser Verein aber noch nicht einmal weiß, welche Schiffe zu ihm gehören, ist das wohl wirklich nur Theorie. Interessanter finde ich da schon die Frage, wo der Vereinsstander gesetzt wird. Die Seemannschaft (die Bibel der Segler) meint dazu, dass der Vereinsstander im Masttop geführt werden muss. Früher haben wir das gemacht. Da sitzt aber nun mittlerweile die Antenne, so dass wir uns angewöhnt haben, im Inland den Vereinsstander unter der Steuerbordsaling zu fahren. Da wir für unseren diesjährigen Liegeplatz in Schlutup nun Mitglied eines weiteren Segelvereins werden müssen, kommt noch die Frage hinzu, welchen Stander wir nun setzen? Dazu meint die Seemannschaft, dass im Hafen des jeweiligen Vereins auch der entsprechende Stander zu fahren ist. Woanders wird der Stander des ältesten ortsansässigen Vereins geführt, dem der Eigner angehört. Was ist damit nun gemeint: Das Alter des Vereins oder die Dauer der Mitgliedschaft? Für uns ist das egal, denn der SVWS (gegründet 1936) ist definitiv älter als der Segelverein Schlutup (gegründet 1978). Aber, ob wir zum Flaggenwechsel Lust haben, weiß ich nicht so recht …

Es wird Zeit, dass der Tieflader anrollt!

 

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